![]() Verfahren und system zur überwachung der produktion einer strickmaschine mit mehreren fadenlieferger
专利摘要:
Bei einem Verfahren zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine mit mehreren Fadenliefergeräten (1) und einer Überwachungsverbindung wird die Fadenlieferung jedes Fadenliefergerätes (1) durch eine Überwachungsvorrichtung (U) überwacht und ggf. ein Stoppsignal für die Strickmaschine über die Überwachungsverbindung gesendet. Es wird ein Maschinenlaufsignal zur Erkennung, ob die Strickmaschine in Betrieb ist, verwendet.Für jedes Fadenliefergerät (1) wird durch eine Sensoreinheit (7) der Überwachungsvorrichtung (U) ein Sensorsignal erzeugt, das durch eine Kontrolleinheit (8) der Überwachungsvorrichtung (U) auf eine Stoppbedingung geprüft wird. Es wird ggf. ein Stoppsignal erzeugt, wenn mit Hilfe des Maschinenlaufsignals der Betrieb der Strickmaschine erkannt wird.Das Maschinenlaufsignal wird durch die Kontrolleinheiten (8) von mindestens zwei Fadenliefergeräten (1) mit Hilfe der Sensorsignale erzeugt, wobei über die Überwachungsverbindung zwischen der Strickmaschine und den parallel geschalteten Kontrolleinheiten (8) der Fadenliefergeräte (1) ein Überwachungssignal gesendet wird, das sowohl das Maschinenlaufsignal als auch ggf. das Stoppsignal enthält. 公开号:EP3699343A1 申请号:EP20156279.0 申请日:2020-02-10 公开日:2020-08-26 发明作者:Rolf Huss;Thomas Streubel 申请人:Memminger IRO GmbH; IPC主号:D04B35-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System mit Fadenliefergeräten zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine. Die Fadenlieferung der Fadenliefergeräte wird mit einer Überwachungsvorrichtung, z. B. mit einem Laufwächter oder einem optischen Sensor, überwacht und die Strickmaschine bei fehlender Fadenlieferung gestoppt. Problematisch dabei ist, dass eine Überwachungsvorrichtung möglicherweise auch dann einen Fehler anzeigt, wenn die Strickmaschine steht oder wenn vom Bedienpersonal einzelne Fäden manuell bewegt werden. [0002] Aus der DE 29 23 511 C3 ist eine elektronische Einrichtung zur Überwachung mehrerer laufender Fäden an einer Textilmaschine bekannt. Die Einrichtung weist eine allen Fadenlaufstellen (Arbeitsstellen) gemeinsame Antriebsvorrichtung auf. Jedem Faden ist ein Laufwächter zur Erzeugung von einen Fadenbruch anzeigenden Signalen zugeordnet. Die Ausgänge der Laufwächter sind über eine gemeinsame Leitung an eine Abschaltvorrichtung angeschlossen. [0003] Damit bei einem Fadenbruch eine stehende Einzelanzeige nur an der betreffenden Arbeitsstelle erfolgt, weist die elektronische Einrichtung eine Schaltung zur Erzeugung eines Kontrollsignals innerhalb des Intervalls auf, in dem die Antriebsvorrichtung eingeschaltet ist. Für jeden Laufwächter sind eine Anzeigevorrichtung mit einem Speicherglied und ein an dieses angeschlossenes Anzeigeorgan zur Daueranzeige eines Fadenbruchs sowie ein Schaltglied, das bewirkt, dass ein einen Fadenbruch anzeigendes Signal des Laufwächters nur während der Dauer des Kontrollsignals das Speicherglied setzt, vorgesehen. [0004] Die Überwachungseinrichtung löst nur dann ein Abschalten aus, wenn das Kontrollsignal anzeigt, dass die Maschine läuft. Das Kontrollsignal wird aus dem Motorsteuerkreis der gemeinsamen Antriebsvorrichtung generiert. [0005] Ein Verfahren zur Ermittlung des Anhaltens der Fadenlieferung von einem Schussfaden-Fadenliefergerät oder von einem Positiv-Fadenliefergerät zu einer Textilmaschine ist aus der EP 3 269 857 A1 bekannt. Das Fadenliefergerät ist mit einer Überwachungsvorrichtung, nämlich mit einem Sensor versehen, der dazu ausgebildet ist, Lieferpulse zu generieren, die das Abwickeln des Fadens anzeigen. Zusätzlich werden Positionspulse von der Maschine verwendet, die die Betriebsposition der Textilmaschine anzeigen. Ein Stoppsignal wird generiert, wenn die Zahl der Positionspulse seit dem letzten Lieferpuls einen Schwellenwert überschreitet. [0006] In beiden Fällen werden zur Überwachung der Produktion Signale von der Textilmaschine benötigt, und damit eine Kommunikationsverbindung zu der Textilmaschine. [0007] Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und ein System mit Fadenliefergeräten zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine zu entwickeln, bei dem ein Signal, das anzeigt, ob die Strickmaschine läuft, unabhängig von der Strickmaschine generiert wird. [0008] Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. [0009] Bei einem Verfahren zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine mit mehreren Fadenliefergeräten und einer Überwachungsverbindung wird die Fadenlieferung jedes Fadenliefergerätes durch eine Überwachungsvorrichtung überwacht und ggf. ein Stoppsignal für die Strickmaschine über die Überwachungsverbindung gesendet. Es wird durch ein Maschinenlaufsignal zur Erkennung, ob die Strickmaschine in Betrieb ist, verwendet. [0010] Für jedes Fadenliefergerät wird durch eine Sensoreinheit der Überwachungsvorrichtung ein Sensorsignal erzeugt, das durch eine Kontrolleinheit der Überwachungsvorrichtung auf eine Stoppbedingung geprüft wird. Es wird ggf. ein Stoppsignal erzeugt, wenn mit Hilfe des Maschinenlaufsignals der Betrieb der Strickmaschine erkannt wird, d. h. wenn das Maschinenlaufsignal den Betrieb der Strickmaschine anzeigt. [0011] Das Maschinenlaufsignal wird durch die Kontrolleinheiten mindestens zweier Fadenliefergeräte mit Hilfe der Sensorsignale erzeugt. D. h. Sensorsignale werden ggf. zur Erzeugung des Maschinenlaufsignals verwendet. Über die Überwachungsverbindung zwischen der Strickmaschine und den parallel geschalteten Kontrolleinheiten der Fadenliefergeräte wird ein Überwachungssignal gesendet, das sowohl das Maschinenlaufsignal als auch ggf. das Stoppsignal enthält. [0012] Die Überwachungsverbindung ist zum Beispiel als eine Kommunikationsverbindung ausgebildet. [0013] In einer Ausführungsform ist das Überwachungssignal ein Wechselspannungssignal, wobei das Maschinenlaufsignal als Halbwellen und ggf. ein Stoppsignal als die anderen Halbwellen aufgeschaltet werden. [0014] In einem Beispiel wird das Maschinenlaufsignal mit den positiven Halbwellen und das Stoppsignal mit den negativen Halbwellen des Wechselspannungssignals erzeugt. [0015] In einer Ausführungsform werden die Fadenliefergeräte in ein Master-Fadenliefergerät und mindestens zwei Gruppen von Fadenliefergeräten unterteilt. Innerhalb eines Kontrollintervalls wird durch das Master-Fadenliefergerät eine erste Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufgeschaltet. Anschließend wird aufeinander folgend durch Fadenliefergeräte jeder Gruppe jeweils bei Fadenlieferung eine folgende Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufgeschaltet. Durch die Kontrolleinheiten der Überwachungsvorrichtungen der Fadenliefergeräte wird der Betrieb der Strickmaschine anhand des Maschinenlaufsignals erkannt, wenn durch das Master-Fadenliefergerät und durch alle Gruppen innerhalb des Kontrollintervalls jeweils eine Halbwelle aufgeschaltet worden ist; d. h. wenn sich alle Gruppen gemeldet haben. [0016] In einer Ausführungsform wird das Master-Fadenliefergerät auch der ersten Gruppe zugeordnet. Durch das Master-Fadenliefergerät wird zum Start des Kontrollintervalls eine erste Halbwelle und anschließend eine zweite Halbwelle des Maschinenlaufsignals für die erste Gruppe aufgeschaltet. [0017] In einer Ausführungsform beträgt das Kontrollintervall 80 ms bis 300 ms oder mehr. Das Kontrollintervall beträgt insbesondere 80 ms bis 120 ms. [0018] In einer Ausführungsform wird das Sensorsignal jeweils durch eine optische Sensorvorrichtung der Sensoreinheit, die an dem Fadenliefergerät angeordnet ist, gebildet. [0019] Merkmale und Vorteile eines Systems zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine mit mehreren Fadenliefergeräten entsprechen denen des Verfahrens. [0020] Ein System zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine ist mit mehreren Fadenliefergeräten und einer Überwachungsverbindung versehen, mit der die Fadenliefergeräte und die Strickmaschine verbunden sind. Jedes Fadenliefergerät weist eine Überwachungsvorrichtung zur Überwachung der Fadenlieferung und ggf. zum Senden eines Stoppsignals für die Strickmaschine über die Überwachungsverbindung auf. Das System ist dazu ausgebildet, ein Maschinenlaufsignal zur Erkennung, ob die Strickmaschine in Betrieb ist, zu verwenden. [0021] Die Überwachungsvorrichtung jedes Fadenliefergerätes umfasst eine Sensoreinheit zur Erzeugung eines Sensorsignals und eine Kontrolleinheit zur Überprüfung des Sensorsignals auf eine Stoppbedingung und ggf. zur Erzeugung eines Stoppsignals, wenn das Maschinenlaufsignal den Betrieb der Strickmaschine anzeigt. [0022] Die Kontrolleinheiten mindestens zweier Fadenliefergeräte sind dazu ausgebildet sind, mit Hilfe der Sensorsignale das Maschinenlaufsignal zu erzeugen. Die Überwachungsverbindung (Kommunikationsverbindung) ist dazu ausgebildet, zwischen der Strickmaschine und den parallel geschalteten Kontrolleinheiten der Fadenliefergeräte ein Überwachungssignal zu senden, das sowohl das Maschinenlaufsignal als auch ggf. ein Stoppsignal enthält. [0023] In einer Ausführungsform ist die Überwachungsverbindung dazu ausgebildet, als Überwachungssignal ein Wechselspannungssignal zu senden, dessen eine Halbwellen durch das Maschinenlaufsignal gebildet sind und dessen andere Halbwellen ggf. durch ein Stoppsignal gebildet sind. [0024] In einer Ausführungsform ist eines der Fadenliefergeräte als ein Master-Fadenliefergerät ausgebildet, wobei die übrigen Fadenliefergeräte in mindestens zwei Gruppen von Fadenliefergeräten unterteilt sind. Das Master-Fadenliefergerät ist dazu ausgebildet, innerhalb eines Kontrollintervalls eine erste Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufzuschalten, und die Fadenliefergeräte jeder Gruppe sind dazu ausgebildet, jeweils bei Fadenlieferung eine folgende Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufzuschalten. Die Kontrolleinheiten der Sensoreinheiten sind dazu ausgebildet, den Betrieb der Strickmaschine anhand des Maschinenlaufsignals zu erkennen, wenn durch das Master-Fadenliefergerät und durch alle Gruppen innerhalb des Kontrollintervalls jeweils eine Halbwelle aufgeschaltet worden sind. [0025] In einer alternativen Ausführungsform ist das Master-Fadenliefergerät dazu ausgebildet, zum Start des Kontrollintervalls eine erste Halbwelle des Maschinenlaufsignals und anschließend eine zweite Halbwelle für die erste Gruppe aufzuschalten. [0026] In einer Ausführungsform weist jede Sensoreinheit eine optische Sensorvorrichtung auf, die an dem Fadenliefergerät angeordnet ist und die dazu ausgebildet ist, das Sensorsignal zu erzeugen. [0027] In einer Ausführungsform ist eine optische Sensorvorrichtung am auslaufenden Faden des Fadenliefergerätes angeordnet. [0028] Ein erfindungsgemäßes System mit mehreren Fadenliefergeräten ist zur Lieferung von Fäden zu einer Strickmaschine ausgebildet. Die Strickmaschine ist eine Rundstrickmaschine oder eine Flachstrickmaschine oder eine Wirkmaschine oder eine ähnliche Maschine. [0029] Die Erfindung wird anhand in den Zeichnungen schematisch dargestellter Beispiele weiter erläutert. Es zeigen:Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Fadenliefergerätes mit einer Überwachungsvorrichtung eines erfindungsgemäßen Systems; Fig. 2 ein schematisches Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Systems; Fig. 3 eine schematische Darstellung des Überwachungssignals; Fig. 4 ein schematisches Ablaufdiagramm einer Kontrolleinheit eines Fadenliefergerätes; und Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Fadenliefergerätes mit einer alternativen Überwachungsvorrichtung. [0030] Ein System zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine weist mehrere Fadenliefergeräte 1 auf, von denen eines schematisch in Figur 1 dargestellt ist. [0031] Das in Figur 1 dargestellte Fadenliefergerät 1 ist ein Speicher-Fadenliefergerät. Es umfasst ein Gehäuse 2, eine Speichervorrichtung 3, auf die ein Faden F aufwickelbar und von der der Faden F abziehbar ist, eine Bremsvorrichtung mit einem Bremskörper 5 und mit einer Einstelleinheit 6. [0032] Jedes Fadenliefergerät 1 umfasst eine Überwachungsvorrichtung U zur Überwachung der Fadenlieferung und ggf. zum Senden eines Stoppsignals für die Strickmaschine. Die Überwachungsvorrichtung U umfasst eine Sensoreinheit 7 zur Erzeugung eines Sensorsignals und eine Kontrolleinheit 8 zur Überprüfung des Sensorsignals auf eine Stoppbedingung und ggf. zur Erzeugung eines Stoppsignals. [0033] Die Sensoreinheit 7 weist eine optische Sensorvorrichtung auf, die an dem Fadenliefergerät 1 angeordnet ist. In diesem Beispiel ist die Sensorvorrichtung als ein Abzugssensor ausgebildet, der im Bereich eines Abzugsendes der Speichervorrichtung 3 angeordnet ist. Die Sensoreinheit 7 weist einen Sender 9 und einen Empfänger 10 auf. Sie erzeugt ein Sensorsignal mit Abzugsimpulsen I, wobei ein Abzugsimpuls I erzeugt wird, wenn eine Garnwindung von der Speichervorrichtung 3 abgezogen wird. [0034] Das System ist dazu ausgebildet, ein Maschinenlaufsignal zu erzeugen, durch das erkannt wird, ob die Strickmaschine in Betrieb ist. [0035] Die Kontrolleinheit 8 der Fadenliefergeräte 1 ist jeweils dazu ausgebildet, das Sensorsignal zu überprüfen und zwar, wenn mit Hilfe des Maschinenlaufsignals der Betrieb der Strickmaschine erkannt wird. D. h. die Kontrolleinheit 8 überprüft, ob das Sensorsignal mindestens einen Abzugsimpuls I anzeigt, wenn die Strickmaschine läuft. [0036] Das in Figur 2 dargestellte System weist mehrere Fadenliefergeräte 1 und eine Überwachungsverbindung auf. Die Strickmaschine und die Fadenliefergeräte 1 sind mit der Überwachungsverbindung verbunden. Dabei sind die Kontrolleinheiten 8 der Fadenliefergeräte 1 parallel geschaltet. [0037] Die Überwachungsverbindung ist dazu ausgebildet, zwischen der Strickmaschine und den Kontrolleinheiten 8 der Fadenliefergeräte 1 ein Überwachungssignal zu senden. Sie ist insbesondere dazu ausgebildet, als Überwachungssignal ein Wechselspannungssignal zu senden. [0038] Die Überwachungsverbindung ist als eine Kommunikationsverbindung mit vier Leitungen L1 bis L4 ausgebildet. An den drei Leitungen L1 bis L3 ist ein Drehstrom von 42 Volt mit einer Frequenz von 50 Herz angelegt. Zur Überwachung, d. h. zur Übersendung des als Wechselspannungssignal ausgebildeten Überwachungssignals, wird die Leitung L4 verwendet. [0039] Die Kontrolleinheiten 8 sind dazu ausgebildet, mit Hilfe der Sensorsignale das Maschinenlaufsignal zu erzeugen. Die Kontrolleinheiten 8 sind dazu ausgebildet, unabhängig von einer Information von der Strickmaschine, die Sensorsignale auf Abzugsimpulse I zu überprüfen und bei Vorliegen von Abzugsimpulsen I ein Maschinenlaufsignal zu erzeugen. [0040] Die Überwachungsverbindung ist dazu ausgebildet, das Überwachungssignal zwischen der Strickmaschine und den parallel geschalteten Kontrolleinheiten 8 der Fadenliefergeräte 1 zu senden. [0041] Das Überwachungssignal enthält sowohl das Maschinenlaufsignal als auch das Stoppsignal. [0042] Zur Erzeugung eines Maschinenlaufsignals umfasst das System in diesem Beispiel ein als Master-Fadenliefergerät M ausgebildetes Fadenliefergerät 1, mindestens ein Fadenliefergerät 1 einer ersten Gruppe G1, mindestens ein Fadenliefergerät 1 einer zweiten Gruppe G2 und mindestens ein Fadenliefergerät 1 einer dritten Gruppe G3. [0043] Jede Kontrolleinheit 8 der Fadenliefergeräte 1 umfasst eine in der Zeichnung nicht separat dargestellte Steuereinheit, eine Diode D1 und einen Schalter S1 für die negative Halbwelle des Wechselspannungssignals und eine Diode D2 und einen Schalter S2 für die positive Halbwelle des Wechselspannungssignals. [0044] Bei Schließen des Schalters S1 durch die Steuereinheit der Kontrolleinheit 8 wird die negative Halbwelle des Wechselspannungssignals aufgeschaltet. [0045] Bei Schließen des Schalters S2 durch die Steuereinheit der Kontrolleinheit 8 wird die positive Halbwelle des Wechselspannungssignals aufgeschaltet. [0046] Die Überwachungsverbindung ist dazu ausgebildet ist, ein Wechselspannungssignal zu senden, durch dessen positive Halbwellen ein Maschinenlaufsignal erzeugt wird und durch dessen negative Halbwellen ggf. ein Stoppsignal für die Strickmaschine erzeugt wird. [0047] Figur 2 zeigt auch eine Relaiseinheit R der Strickmaschine mit einem Relais S3 und einer Diode D3. Durch Schließen des Schalters S1 wird die Diode D3 beaufschlagt, was zur Betätigung des Relais S3 und damit zum Abschalten der Strickmaschine, führt. [0048] Figur 3 zeigt ein Überwachungssignal mit den Halbwellen des Master-Fadenliefergerätes M und jeweils eines Fadenliefergerätes 1 der Gruppen G1, G2 und G3. [0049] Das Master-Fadenliefergerät M ist dazu ausgebildet, bei Vorliegen von Abzugsimpulsen I durch die Steuereinheit seiner Kontrolleinheit 8 über den Schalter S1, innerhalb eines Kontrollintervalls eine erste Halbwelle aufzuschalten, d. h. einen Startimpuls des Maschinenlaufsignals zu liefern. Dies dient der Synchronisation. Die Fadenliefergeräte 1 jeder Gruppe G1, G2 und G3 sind dazu ausgebildet, durch die Steuereinheiten ihrer Kontrolleinheiten 8 über die Schalter S1, jeweils bei Fadenlieferung, d. h. bei Vorliegen von Abzugsimpulsen I, eine der folgenden Halbwellen des Maschinenlaufsignals aufzuschalten. [0050] Die Kontrolleinheiten 8 sind dazu ausgebildet, ein Maschinenlaufsignal zu erkennen, wenn alle Gruppen G1, G2 und G3 innerhalb des durch das Master-Fadenliefergerät M gestarteten Kontrollintervalls Fadenlieferung gemeldet haben. [0051] In einer alternativen Ausführungsform ist das Master-Fadenliefergerät M auch Fadenliefergerät 1 der ersten Gruppe G1. [0052] Figur 4 zeigt ein Ablaufschema einer Kontrolleinheit 8 eines Fadenliefergerätes 1. [0053] Nach einem Start A überprüft die Kontrolleinheit 8, und zwar die Steuereinheit der Kontrolleinheit 8, jedes Fadenliefergerätes 1, ob das Maschinenlaufsignal vorhanden ist. Dazu überprüft die Kontrolleineinheit 8, ob alle positiven Halbwellen M, G1, G2, und G3 auf dem Überwachungssignal aufgeschaltet sind. [0054] Falls ja, überprüft die Steuereinheit der Kontrolleinheit 8, ob Abzugsimpulse I vorhanden sind. [0055] Falls ja, sind die Strickmaschine und auch das Fadenliefergerät 1 in Betrieb. Die Überprüfung wird wiederholt. [0056] Falls nein, d. h. falls bei laufender Strickmaschine keine Abzugsimpulse I vorhanden sind, erzeugt die Kontrolleinheit 8, und zwar die Steuereinheit, ein Stoppsignal. Dazu wird der Schalter S1 durch die Steuereinheit betätigt. Über die andere (untere) Halbwelle wird das Stoppsignal zur Relaiseinheit R der Strickmaschine gesendet und die Strickmaschine gestoppt. [0057] Falls kein Maschinenlaufsignal vorhanden ist, überprüft die Kontrolleinheit 8, ob Abzugsimpulse I vorhanden sind. [0058] Falls ja, wird das Maschinenlaufsignal gebildet. [0059] Falls nein, wird die Überprüfung wiederholt. [0060] Figur 5 zeigt eine Alternative der Überwachungsvorrichtung, bei der die, ebenfalls als optische Sensorvorrichtung ausgebildete, Sensoreinheit 70 der Überwachungsvorrichtung U am Auslauf des Fadenliefergerätes 1 am Faden F angeordnet ist. Bezugszeichenliste [0061] 1Fadenliefergerät2Gehäuse3Speicherkörper5Bremskörper6Einstelleinheit7Sensoreinheit8Kontrolleinheit9Sender10Empfänger70SensoreinheitFFadenUÜberwachungsvorrichtungL1 - L4Leitung der ÜberwachungsverbindungRRelaiseinheitMMaster-FadenliefergerätG1GruppeG2GruppeG3GruppeD1DiodeD2DiodeD3DiodeS1SchalterS2SchalterS3Relais
权利要求:
Claims (9) [0001] Verfahren zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine mit mehreren Fadenliefergeräten (1) und einer Überwachungsverbindung, mit der die Fadenliefergeräte (1) und die Strickmaschine verbunden sind, bei dem die Fadenlieferung jedes Fadenliefergerätes (1) durch eine Überwachungsvorrichtung (U) überwacht wird und ggf. ein Stoppsignal für die Strickmaschine über die Überwachungsverbindung gesendet wird,wobei ein Maschinenlaufsignal zur Erkennung, ob die Strickmaschine in Betrieb ist, verwendet wird,dadurch gekennzeichnet, dass für jedes Fadenliefergerät (1) ein Sensorsignal durch eine Sensoreinheit (7) der Überwachungsvorrichtung (U) erzeugt wird,wobei das Sensorsignal durch eine Kontrolleinheit (8) der Überwachungsvorrichtung (U) auf eine Stoppbedingung geprüft wird, undggf. ein Stoppsignal erzeugt wird, wenn mit Hilfe des Maschinenlaufsignals der Betrieb der Strickmaschine erkannt wird, und dass das Maschinenlaufsignal durch die Kontrolleinheiten (8) mindestens zweier Fadenliefergeräte (1) mit Hilfe der Sensorsignale erzeugt wird, und über die Überwachungsverbindung zwischen der Strickmaschine und den parallel geschalteten Kontrolleinheiten (8) der Fadenliefergeräte (1) ein Überwachungssignal gesendet wird, das sowohl das Maschinenlaufsignal, als auch ggf. das Stoppsignal enthält. [0002] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungssignal ein Wechselspannungssignal ist, wobei das Maschinenlaufsignal als Halbwellen und ggf. ein Stoppsignal als die anderen Halbwellen aufgeschaltet werden. [0003] Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenliefergeräte (1) in ein Master-Fadenliefergerät (M) und mindestens zwei Gruppen (G1, G2, ...) von Fadenliefergeräten (1) unterteilt werden, wobei, innerhalb eines Kontrollintervalls, durch das Master-Fadenliefergerät (M) eine erste Halbwelle des Maschinenlaufsignals und durch die Fadenliefergeräte (1) jeder Gruppe (G1, G2, ...) jeweils bei Fadenlieferung eine folgende Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufgeschaltet werden, wobei durch die Kontrolleinheiten (8) der Betrieb der Strickmaschine anhand des Maschinenlaufsignals erkannt wird, wenn durch das Master-Fadenliefergerät (M) und durch alle Gruppen (G1, G2, ...) innerhalb des Kontrollintervalls jeweils eine Halbwelle aufgeschaltet worden sind. [0004] Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontrollintervall 80 ms bis 300 ms oder mehr beträgt, insbesondere 80 ms bis 120 ms beträgt. [0005] Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sensorsignal jeweils durch eine optische Sensorvorrichtung der Sensoreinheit (7), die an dem Fadenliefergerät (1) angeordnet ist, gebildet wird. [0006] System zur Überwachung der Produktion einer Strickmaschine mit mehreren Fadenliefergeräten (1) und mit einer Überwachungsverbindung, mit der die Fadenliefergeräte (1) und die Strickmaschine verbunden sind,bei dem jedes Fadenliefergerät (1) eine Überwachungsvorrichtung (U) zur Überwachung der Fadenlieferung und ggf. zum Senden eines Stoppsignals für die Strickmaschine über die Überwachungsverbindung aufweist undwobei das System dazu ausgebildet ist, ein Maschinenlaufsignal zur Erkennung, ob die Strickmaschine in Betrieb ist, zu verwenden,dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsvorrichtung (U) jedes Fadenliefergerätes (1) eine Sensoreinheit (7) zur Erzeugung eines Sensorsignals und eine Kontrolleinheit (8) zur Überprüfung des Sensorsignals auf eine Stoppbedingung und ggf. zur Erzeugung eines Stoppsignals, wenn das Maschinenlaufsignal den Betrieb der Strickmaschine anzeigt, aufweist,und dass die Kontrolleinheiten (8) mindestens zweier Fadenliefergeräte (1) dazu ausgebildet sind, mit Hilfe der Sensorsignale das Maschinenlaufsignal zu erzeugen, unddie Überwachungsverbindung dazu ausgebildet ist, zwischen der Strickmaschine und den parallel geschalteten Kontrolleinheiten (8) der Fadenliefergeräte (1) ein Überwachungssignal zu senden, das sowohl das Maschinenlaufsignal als auch ggf. das Stoppsignal enthält. [0007] System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsverbindung dazu ausgebildet ist, als Überwachungssignal ein Wechselspannungssignal zu senden, dessen eine Halbwellen durch das Maschinenlaufsignal gebildet sind und dessen andere Halbwellen ggf. durch ein Stoppsignal gebildet sind. [0008] System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Fadenliefergeräte (1) als ein Master-Fadenliefergerät (M) ausgebildet ist, wobei die übrigen Fadenliefergeräte (1) in mindestens zwei Gruppen (G1, G2, ...) von Fadenliefergeräten (1) unterteilt sind, wobei das Master-Fadenliefergerät (M) dazu ausgebildet ist, innerhalb eines Kontrollintervalls eine erste Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufzuschalten, und die Fadenliefergeräte (1) jeder Gruppe (G1, G2, ...) dazu ausgebildet sind, jeweils bei Fadenlieferung eine folgende Halbwelle des Maschinenlaufsignals aufzuschalten, wobei die Kontrolleinheiten (8) der Sensoreinheiten (7) dazu ausgebildet sind, den Betrieb der Strickmaschine anhand des Maschinenlaufsignals zu erkennen, wenn durch das Master-Fadenliefergerät (M) und durch alle Gruppen (G1, G2, ...) innerhalb des Kontrollintervalls jeweils eine Halbwelle aufgeschaltet worden sind. [0009] System nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils die Sensoreinheit (7) eine optische Sensorvorrichtungen aufweist, die an dem Fadenliefergerät (1) angeordnet ist und die dazu ausgebildet ist, das Sensorsignal zu erzeugen.
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